Mehrweg / DUH: Klagen eingereicht

Sören Nolte
09 Februar 2023
Die DUH macht ihre Drohungen wahr und hat juristische Verfahren bei Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht eingereicht. Aktuell betroffen sind mehrere Einzelhändler und Franchise-Unternehmen des Außer-Haus-Markts.

Im Dezember hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angekündigt, die Einhaltung der ab Januar geltenden Mehrwegangebotspflicht ab Inkrafttreten mit Testbesuchen zu überprüfen und gegen Verstöße rechtlich vorzugehen. Nun präsentierte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband erste Ergebnisse der Überprüfungen: Demnach wurden seit Jahresbeginn stichprobenartige Testbesuche bei 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen durchgeführt. Verstöße stellte die DUH nach eigenen Angaben in mehr als jedem dritten Fall fest. Insgesamt seien zehn der 16 kontrollierten Ketten betroffen.

Die DUH hat nun juristische Verfahren gegen die Unternehmen beziehungsweise Franchise-Händler von Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Steinecke, Wiener Feinbäckerei, Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx gestartet. Hierbei handle es sich nicht um „Versehen kleiner privater Café-Besitzer“, sondern um große Unternehmen, „die mit ihren Rechtsabteilungen genau wissen was für gesetzliche Pflichten sie zu erfüllen haben“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Sie ergänzt: „Wir gehen nun juristisch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vor, um die Einhaltung künftig sicherzustellen.“

Gegen Informationspflicht verstoßen

Wie der Verband mitteilt, kontrollierten Tester das verpflichtende Angebot von Mehrwegbechern, -essensboxen und -deckeln sowie, ob Kunden über das Angebot entsprechend informiert werden. Die Testbesuche fanden vom 11. bis 20. Januar 2023 in 35 Filialen von 16 großen Anbietern in Berlin, München und Köln statt. Insbesondere gegen die Informationspflicht sei umfangreich verstoßen worden. Wenn Mehrweg angeboten wurde, erhielten Kunden laut DUH meist wenige oder gar keine Informationen darüber. „In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben“, fasst Barbara Metz zusammen. Sie wertet das als Zeichen dafür, dass Kunden über die Mehrwegalternative „gezielt im Unklaren“ gelassen würden.

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