BGN: Cannabis vom Gastgewerbe-Arbeitsplatz verbannen

Ralf Lang
30 Juli 2024

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt, den Konsum von Rauschmitteln am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Aufgrund der neuen Gesetzeslage wird insbesondere im Hinblick auf Cannabis am Arbeitsplatz zu klaren Vorgaben geraten.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Mit Blick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz ist dabei aber klar: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht arbeiten lassen, die erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Geregelt ist auch, dass sich Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel.

Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht dazu eine klare Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsätzlich verboten ist. Denn „Kiffen“ ist nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol.

Klare Regeln – schnelles Handeln

Deshalb empfiehlt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, am Arbeitsplatz den Konsum von Cannabis generell zu untersagen. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können hier klare Verhältnisse schaffen. Dazu teilt die BGN mit: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen über bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehört die entsprechende Kommunikation.“ Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gebe, biete es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.

Gleichzeitig weist die BGN darauf hin, dass in Fragen der betrieblichen Suchtprävention die Berufsgenossenschaft allen Unternehmen und Einrichtungen mit vielfältigen Angeboten zur Seite steht und eigens hierfür die Themenseite „Suchtprävention“ der BGN im Internet eingerichtet hat.

Unterstützung für Betriebe

Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zum Thema Cannabis zu unterstützen, werden folgende Materialien angeboten:

  1. Flyer für Beschäftigte: Dieser informiert über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz und gibt Hinweise für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang.
  2. Poster für Betriebe: Das Poster können Unternehmen einsetzen, um ihre Haltung zu Cannabis klar im Betrieb oder der Einrichtung zu kommunizieren und Beschäftigte dafür zu sensibilisieren.
  3. Fachbereich Aktuell (FBGiB 005): Diese Publikation richtet sich an Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Multiplikatoren in der Präventionsarbeit. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen zur Bedeutung von Cannabis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Zu den BGN-Materialien geht es hier: https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/sicher-und-gesund/themenseite-suchtpraevention/suchtmittel-und-suchtgefaehrdung#c16641-15264

Weitere Informationen zur Suchtprävention gibt es unter:

www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/sicher-und-gesund/themenseite-suchtpraevention

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