Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt, den Konsum von Rauschmitteln am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Aufgrund der neuen Gesetzeslage wird insbesondere im Hinblick auf Cannabis am Arbeitsplatz zu klaren Vorgaben geraten.
Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Mit Blick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz ist dabei aber klar: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht arbeiten lassen, die erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Geregelt ist auch, dass sich Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel.
Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht dazu eine klare Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsätzlich verboten ist. Denn „Kiffen“ ist nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol.
Deshalb empfiehlt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, am Arbeitsplatz den Konsum von Cannabis generell zu untersagen. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können hier klare Verhältnisse schaffen. Dazu teilt die BGN mit: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen über bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehört die entsprechende Kommunikation.“ Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gebe, biete es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.
Gleichzeitig weist die BGN darauf hin, dass in Fragen der betrieblichen Suchtprävention die Berufsgenossenschaft allen Unternehmen und Einrichtungen mit vielfältigen Angeboten zur Seite steht und eigens hierfür die Themenseite „Suchtprävention“ der BGN im Internet eingerichtet hat.
Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zum Thema Cannabis zu unterstützen, werden folgende Materialien angeboten:
Zu den BGN-Materialien geht es hier: https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/sicher-und-gesund/themenseite-suchtpraevention/suchtmittel-und-suchtgefaehrdung#c16641-15264
Weitere Informationen zur Suchtprävention gibt es unter:
www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/sicher-und-gesund/themenseite-suchtpraevention