AK GGS: EU-Norm für gewerbliches Spülen

Julia Breil
14 April 2023
Seit Februar steht die neue DIN-Norm für gewerbliches Spülen zur Verfügung. Der Arbeitskreis Gewerbliches Geschirrspülen (AK GGS) gibt eine Übersicht über die Veränderungen.

Horecanews, 14.04.2023 – Mit der neuen Norm DIN EN 17735 steht nun ein europäischer Standard für die Hygieneanforderungen an das Betreiben von gewerblichen Spülmaschinen und die Verfahren für entsprechende Prüfungen zur Verfügung. Die Norm ist für Spülmaschinen anzuwenden, die in gewerblicher Umgebung zum Reinigen von Spülgut in Kontakt mit Lebensmitteln wie beispielsweise Teller, Geschirr, Glaswaren, Besteck, Mehrwegbehälter und ähnliche Artikel verwendet werden. Damit richtet sie sich unter anderem an Gastronomen und Küchenleiter in Cafés, Restaurants, Kantinen, Krankenhäusern, Imbissbetrieben und Bars.

Deutsche Normen größtenteils übernommen

Bislang wurden die Hygieneanforderungen und Prüfungen in Deutschland in den DIN-Normen 10510, 10511, 10512, 10522 und der Vornorm DIN Spec 10534 beschrieben. Auch in anderen Ländern gab es lokale Leitlinien oder Vorgaben für Temperaturen in der Spülmaschine. Mit der Erscheinen der EN-Norm steht nun ein einheitlicher Europäischer Standard zur Verfügung. In diesen wurde ein Großteil der Inhalte der bestehenden deutschen Normen für die Hygieneanforderungen beim gewerblichen Geschirrspülen übernommen, sodass diese voraussichtlich im Juni dieses Jahres zurückgezogen werden.

Restnorm in Bearbeitung

Für Punkte, die in den bisherigen deutschen Normen, nicht aber in der neuen DIN EN 17735 enthalten sind – wie zum Beispiel die Typprüfung mit Gläsern – wird derzeit durch das zuständige DIN-Gremium eine Restnorm erarbeitet. Ein erster Entwurf dieser E DIN 10544 Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Eintank-, Gläser- und Mehrtank-Transportspülmaschinen – Ergänzende Hygieneanforderungen und Prüfung stehe laut AK GGS inzwischen zur Verfügung.

Die DIN 10522 „Lebensmittelhygiene - Gewerbliches maschinelles Spülen von Mehrwegkästen und Mehrwegbehältnissen für unverpackte Lebensmittel – Hygienische Anforderungen, Prüfung“ ist weiter unverändert anwendbar, da deren Anwendungsbereich für Mehrwegkästen und Mehrwegbehältnissen, die zur Aufbewahrung und zum Transport unverpackter Lebensmittel innerhalb des gewerblichen Bereichs dienen, nicht durch die DIN EN 17735 abgedeckt wird.

Nationale Beteiligung

Die Normungsinstitute folgender Länder sind gehalten, diese europäische Norm in das nationale Regelwerk zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern.

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