Verbraucherzentrale: Neue Gesetze im Bereich Ernährung

Julia Breil
08 Januar 2024
In diesem Jahr treten im Ernährungsbereich neue Gesetze in Kraft. Die Verbraucherzentrale hat diese zusammengefasst.

Horecanews, 08.01.2024 – Vier Neuerungen rund um das Thema Ernährung treten zu Beginn dieses Jahres sowie in dessen Verlauf in Kraft: Diese betreffen zum einen den Bereich Tierwohl mit einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung bei unverpacktem Fleisch sowie mit einer schrittweisen Einführung eines staatlichen Tierhaltungskennzeichens. Zum anderen kehrt das Gastgewerbe zum 19 Prozent Mehrwertsteuersatz zurück.

Darüber hinaus werden ab Mitte Januar die Regelungen zum Schutz des Trinkwassers verschärft, indem beispielsweise die Grenzwerte für Bisphenol A und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) herabgesetzt werden. Was die Gesetzesänderungen konkret beinhalten, hat die Verbraucherzentrale zusammengefasst.

Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch

Ab 1. Februar muss unverarbeitetes, nicht verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch beispielsweise in Bedientheken und Metzgereien mit einer Herkunftskennzeichnung versehen werden. Erforderlich dabei sind Hinweise zum Aufzucht- sowie zum Schlachtland. Diese Regelung gilt bereits seit April 2015 für unverarbeitetes verpacktes Fleisch der genannten Tiere.

Die Kennzeichnung muss an gut sichtbarer Stelle auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote erfolgen, so, wie bei anderer loser Ware auch. Durch die Neuregelung sollen Verbraucher die Möglichkeit erhalten, auch bei unverpacktem Fleisch eine informierte Entscheidung bezüglich der Herkunft des Tieres treffen zu können.

Einführung der Tierhaltungskennzeichnung

Zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland gilt ab August 2024 die Tierhaltungskennzeichnungspflicht mithilfe des staatlichen Tierhaltungskennzeichens. Die Kennzeichnungspflicht ist seit Ende August letzten Jahres in Kraft und betrifft gleichermaßen gekühlte, gefrorene, verpackte und unverpackte Ware im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. Das staatliche Label sieht fünf Tierhaltungsformen vor: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide sowie Bio.

Ausschlaggebend für die Angabe der Tierhaltungsform ist die Mastphase der Schweine, die den Zeitraum ungefähr ab der zehnten Lebenswoche bis zur Schlachtung umfasst. Aufgrund großzügiger Übergangszeiten müssen sich Schweinemastbetriebe jedoch erst ab August bei der zuständigen Behörde melden und registrieren lassen. Bis Ende Juli 2025 darf das Schweinefleisch zudem ohne Tierhaltungskennzeichen weiter angeboten werden.

Mehrwertsteuererhöhung im Außer-Haus-Markt

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland für Speisen im Restaurant wieder der alte, vor der Corona-Pandemie gültige Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte bereits im September 2023 keine Mehrheit im Bundestag erhalten.

Verschärfte Grenzwerte für Trinkwasser

Noch weiter verschärft werden in den kommenden Jahren Grenzwerte für verschiedene Substanzen im Trinkwasser in Deutschland. Bereits ab 12. Januar dieses Jahres gilt beispielsweise ein neuer Grenzwert für Bisphenol A, ein chemischer Stoff, der in Kombination mit anderen chemischen Stoffen zur Herstellung von bestimmten Kunststoffen und Harzen verwendet wird. Weitere Grenzwerte unter anderem für Microcystin-LR (ab Januar 2026) und für PFAS (mit stufenweiser Einführung ab Januar 2026 bzw. 2028) sollen folgen, berichtet die Verbraucherzentrale.

Ab 2028 sollen außerdem bereits bestehende Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom verschärft werden. Bereits der derzeit angesetzte Grenzwert für Blei von maximal zehn Mikrogramm pro Liter wird von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel überschritten. Die wenigen, noch in Deutschland existierenden, Bleirohre müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden, da das Schwermetall auch in sehr niedrigen Mengen gesundheitsgefährdend ist, fasst die Verbraucherzentrale zusammen.

Weiter Informationen zu den Gesetzesänderungen im Bereich Ernährung sowie in anderen Sektoren gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

jb

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